BGP gewinnt vor Gericht gegen Schweizer Bank
30. August 2019
BGP hat vor Gericht gegenüber einer Schweizer Bank für einen Bankkunden CHF 3.7 Mio. in einem „Man-in-the-Middle“ Cyberangriff-Fall erstritten.
Die Bank hatte ohne gültige Instruktion zu Lasten des Bankkunden Zahlungen an unbekannte Dritte geleistet. Ursprung der Zahlungen durch die Bank war ein sogenannter „Man in the Middle“ Angriff. Bei einem „Man-in-the-Middle“ Cyberangriff, auch Janusangriff (nach dem doppelgesichtigen Janus der römischen Mythologie) genannt, platziert der Hacker sich selbst – oder sein schädliches Tool – zwischen das Opfer und die aufgerufene Ressource, etwa einer Bank-Webseite oder einem E-Mail-Konto. Der Angreifer kann so die vollständige Kontrolle über den Datenverkehr zwischen zwei oder mehreren Kommunikationspartnern übernehmen und die Informationen nach Belieben einsehen und manipulieren.
Da die betroffene Bank ihren Sorgfaltspflichten betreffend die Überprüfung der Echtheit der ihr zugestellten Zahlungsaufträge (Legitimationsprüfung) nicht nachgekommen war, hat die Bank den „Man in the Middle“ Angriff nicht erkannt und diverse Zahlungen an unbekannte Dritte ohne Instruktion und zu Lasten des Bankkunden ausgeführt.
BGP hat den Bankkunden in diesem Fall umfassend beraten, ihn vor Gericht vertreten und dabei vollumfänglich obsiegt und die Rückzahlung der CHF 3.7 Mio. an den Bankkunden erwirkt. Das Team von BGP wurde von Oliver Gnehm, Rechtsanwalt und Partner in Zürich, geleitet.
BGP ist spezialisiert auf die Verhandlungs- und Prozessführung in komplexen Rechtsfällen. In Bankenhaftungsfällen vertritt BGP sowohl Bankkunden als auch Banken.