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BGP berät betreffend Series B Finanzierung

30. Januar 2019

Bader Gnehm & Partner berät das Fintech Unternehmen Swiss Fintech AG betreffend die Finanzierungsrunde Series B über CHF 22 Mio.

Das Schweizer Fintech Unternehmen Swiss Fintech AG, Betreiber einer führenden unabhängigen Geld- und Kapitalmarkt-Plattform Loanboox (www.loanboox.com), schliesst erfolgreich die Finanzierungsrunde Series B mit einem Volumen von CHF 22 Millionen ab. Loanboox wird aktuell mit CHF 122 Millionen bewertet. Das Fintech Unternehmen beschäftigt 40 Mitarbeitende in der Schweiz, Deutschland, Frankreich und Österreich. Kunden von Loanboox sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, Banken, Grossunternehmen und institutionelle Anleger.

Die Swiss Fintech AG wurde in dieser Transaktion in allen rechtlichen Belangen durch Bader Gnehm & Partner beraten. Das Team wurde von Oliver Gnehm (Partner) geleitet und bestand weiter aus Denis A. Parvex (Associate) und Nadja Grenacher (Substitutin).

Die Pressemitteilung von Loanboox finden Sie nachfolgend.


Update SchKG-Revision

23. Januar 2019

Per 01.01.2019 ist eine neue Bestimmung in Kraft getreten, die Schuldner vor sog. ungerechtfertigten Betreibungen schützen soll. Bei der Neuerung handelt es sich u.a. um die Einschränkung des Einsichtsrechts Dritter in Protokolle und Register der Betreibungs- und Konkursämter (Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG).

Hierzu verfasste Rechtsanwältin Fabiola Anthamatten einen Artikel zur allgemeinen Information. 

Den gesamten Artikel finden Sie hier.  


Welcome on Board

21. Januar 2019

BADER · GNEHM & PARTNER freut sich mitteilen zu können, dass der langjährige Mitarbeiter Olivier Bula ab 1. Januar 2019 Partner unserer Anwaltskanzlei ist.

 

Wir gratulieren Ihm zu diesem wohlverdienten Schritt und freuen uns auf die zukünftige Zusammenarbeit. 

Olivier Bula

 


Neueintritt in Zürich

03. September 2018

Wir freuen uns, Denis Parvex in unserem Team in Zürich per 1. September 2018 willkommen zu heissen.

Profil: Denis Parvex

 


Verkehrsbussen aus dem Ausland erhalten?

27. August 2018

Zurück aus den Ferien und plötzlich kommt unerfreuliche Post aus den Ausland?

Wie verhält man sich am besten wenn man Verkehrsbussen aus dem Ausland erhält?

Hier ein paar Hinweise und Tipps:

  • Die direkte Zustellung von ausländischen Verkehrsbussen basiert zwischen der Schweiz und den hier ausgewählten Nachbarstaaten auf entsprechenden Rechtsgrundlagen und stellt somit kein Problem dar. 

 

  • Hinsichtlich der Vollstreckung sieht die Rechtslage in der Schweiz jedoch anders aus: Die Vollstreckung rechtskräftiger Bussen erfolgt nur mit Frankreich, Lichtenstein und Österreich. 
  • Entsprechende Bestrebungen mit anderen Nationen sind jedoch im Gange. 
  • Falls die Bussenangaben korrekt sind, sollte die ausländische Verkehrsbusse bezahlt werden, da die ausländischen Behörden bei einer erneuten Reise entsprechende Massnahmen treffen können.

Für detailliertere Informationen klick hier