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6. Tagung zum Datenschutz

29. Januar 2013

Dienstag, 29.1. 2013, 13.30 – 17.50 Uhr, Hotel Crowne Plaza, Zürich
Im Rahmen der 6. Tagung zum Datenschutz des Europa Instituts an der Universität Zürich hat Oliver Gnehm, Rechtsanwalt und Partner bei Bader Gnehm & Partner, zum Thema „Das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht – Phönix aus der Asche“ gesprochen.


Bundesgericht zwingt Banken zur Offenlegung bankinterner Personendaten

05. Juni 2012

Bundesgericht bestätigt Urteil des Obergerichts Zürich betreffend Auskunftsrecht gegenüber Credit Suisse.

http://www.nzz.ch/aktuell/wirtschaft/uebersicht/bank-muss-auf-kundenanfrage-alle-personendaten-offenlegen-1.16554050


Wegweisendes Urteil des Obergerichts betreffend Auskunftsrecht gegenüber Banken

14. Oktober 2011

Das Obergericht Zürich hat mit Beschluss vom 1. Oktober 2011 die Berufung von zwei Bankkunden gegen die Credit Suisse gutgeheissen und die Credit Suisse verpflichtet, ihnen Auskunft über sämtliche bankinternen Personendaten zu erteilen.


BGP berät die Aktionäre der PharmaSwiss AG

01. Februar 2011

Bader ▪ Gnehm & Partner, Rechtsanwälte, beraten die Aktionäre der PharmaSwiss AG betreffend den Verkauf der PharmaSwiss AG für EUR 350 Mio. an Valeant Pharmaceuticals International, Inc.


Die Anwaltskanzlei Bader ▪ Gnehm & Partner wurde von der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange AG neu als ‚sachkundige Vertreterin‘ im Produktbereich Aktien anerkannt.

01. August 2010

Damit ist Bader ▪ Gnehm & Partner berechtigt, Emittenten bei Kotierungsvorhaben (wie z.B. IPO‘s oder Kapitalerhöhungen) gegenüber der SIX Swiss Exchange zu vertreten. Die Anerkennung wurde uns aufgrund unserer fundierten Kenntnisse im Schweizer Aktien- und Börsenrecht erteilt.